Profane hat geschrieben:Doch sicher kanns das, Daten die dir nicht bereitwillig mitgeteilt werden, sondern durch besondere Maßnahmen "rausgefunden" werden müssen gelten als "elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden" von daher handelt es sich "GENAUGENOMMEN" um hacking. Und das ist, egal in welcher Form, verboten.
Aber das Passwort steht doch gar nicht 'nicht unmittelbar' im html text der Seite, welche mir der Webserver des NetConnect Premium übermittelt hat, sondern es steht da einfach sofort lesbar im Klartext. Und der Aufruf einer Webpage des NetConnect Premium und die anschließende Anzeige der dementsprechenden html-Seitenbeschreibung kann doch auch keine Straftat sein. Wenn das so wäre, dann dürfte es z.B. diese Funktion im Browser gar nicht geben, weil man ja nie genau wissen kann, ob der Author einer html-Seite evt. in ihr elektronisch nicht unmittelbar für dich nicht bestimmte Daten in der Seitenbeschreibung hinterlegt hat.
Also, noch einmal: Das Passwort steht dort im Klartext und somit nicht 'gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert' so wie es aber §202a Ziffer 2 voraussetzt bzw. inderekt fordert.
Deswegen ist der Verweis von NetCologne auf den Paragraphen 202a StGB in diesem Fall sehr zweifelhaft.
Etwas anderes wäre es sicher z.B. wenn man das Passwort per Brute Force offline ermitteln hätte müssen, weil es eben nicht im Klartext dort zu finden gewesen wäre.
GoIP
dodi